Transkontexturalität
“Der Übergang von einer Kontextur zu einer anderen bedeutet Wechsel eines Strukturprinzips.” (Bd.3, 189)
Wir definieren “... im Rahmen einer Kontexturalitätstheorie zwei fundamentale Relationen...: erstens die Umtauschrelation zwischen zwei sich gegenseitig ausschließenden Einzelkontexturen; u. zweitens die Relation zwischen Kontextur und Transkontexturalität, die uns infolge ihrer Asymmetrie die Möglichkeit gibt, logisch rechts und links und damit ontologisch auch vorher und nachher zu unterscheiden.
Da wir Transkontexturalität nur dort feststellen können, wo wir eine Beziehung zwischen mindestens zwei Kontexturen haben, läuft das Problem der asymmetrischen Relation auf die Frage hinaus: Wie verhält sich eine Einzelkontextur zu Strukturen von höherer Komplexität, die aus mindestens zwei oder auch mehr Kontexturen konstruiert werden können?” (Bd.3, 195)
“Wir wollen jetzt aber mit Hegel voraussetzen, daß die Welt kontexturelle Brüche enthält und letztlich eine Synthese sich gegenseitig ausschließender Kontexturen ist. Jede dieser Kontexturen ist intrakontexturell, d.h. inhaltlich wieder zweiwertig. D.h., in allen gilt die klassische Logik lokal. Aber die klassische Logik gilt nicht für den transkontexturellen Übergang von einer gegebenen ontologisch-kontexturellen Lokalität zur nächsten.” (Bd.3, 200)